Teilnahmebedingungen Kinder & Jugendliche

Für das Schießen mit Sportwaffen innerhalb des Schießbetriebes von Vereinen (Training, Wettkämpfe)

Bogenschießen

9-11 Jahre

Für das Erlernen des Bogenschießens sollte das Kind idealerweise 9-11 Jahre alt sein bzw. die 4.-5. Klasse besuchen.

  •  Schnupperkurs: Schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und Gewährleistung einer besonderen Obhut.
  •  Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- u. Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen
  •  Eine gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hausarztes sollte vorliegen.
  • Mit der Mitgliedschaft im Verein ist das Kind/Jugendliche über den Verein versichert.

Kleinkaliber/Luftgewehr

12 und 13 Jahre

Das Schießen mit Luft-und Federdruck-waffen, sowie mit Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2) verwendet werden, ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Schnupperkurs:  Schriftliche Erklärung des Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Anwesenheit des/der Erziehungsberechtigten und Gewährleistung einer besonderen Obhut.
  •  Die besondere Obhut verlangt die Beaufsichtigung durch verantwortliche und zur Kinder- u. Jugendarbeit geeignete Aufsichtspersonen
  •  Eine gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hausarztes sollte vorliegen.
  • Mit der Mitgliedschaft im Verein ist das Kind/Jugendliche über den Verein versichert.

 

Großkaliber

Wird vom Verein für Jugendliche nicht angeboten.